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RECHTLICHES
FACHFUßPFLEGER/IN
Mit in Kraft treten des Podologengesetzes zum 1.1.2002 ist die Bezeichnung „medizinischer Fußpfleger/ med. Fußpflegerin” gesetzlich geschützt. Der/die Podologe/in ist berechtigt, in Kooperation mit Arzt oder Heilpraktiker den kranken Fuß zu behandeln, arbeitet der/die Fachfußpfleger/in am gesunden Fuß. Ziel der Fachfußpflege ist die
Vorbeugung vor Erkrankungen der Füße und Nägel. Dem Kunden das Gefühl zu geben, gut zu Fuß zu sein, sich bis in die Zehenspitzen gepflegt zu fühlen.
Arbeitsfelder des/r Fachfußpflegers/in sind
- Tätigkeit in eigener Praxis
- mobile Fußpflege
- Mitarbeiter/in in Kosmetikpraxis
- Podologiepraxis
- Apotheke
- Friseursalon
- Wellnesshotel
- Kreuzfahrtschiff
Oft stellt der Abschluss als Fachfußpfleger/in auch einen Einstieg in die Ausbildung zum/r Podologen/in oder Heilpraktiker/in dar.